Hier finden Sie unser Tagesgeld Lexikon. Machen Sie sich mit allen vertrauten Begriffen aus dem Themengebiet Tagesgeld vertraut und vergleich Sie dann die Angebote in unserem Tagesgeld Vergleich:
LEXIKON:
Abgeltungssteuer:
Die früher geltende Kapitalertragssteuer wurde zu Anfang 2009 durch die Abgeltungssteuer ersetzt. Der Steuersatz beträgt jetzt auf alle Zinsen, Fonds, Dividenden und Erträge aus Wertpapiergeschäften 25%. Hinzu kommen nach wie vor die Kirchensteuer (8-9%) und der Solidaritätszuschlag (5,5%). Außerdem bleibt der Sparerfreibetrag (750€) sowie die Werbekostenpauschale (51€). Bis zu 801€ können durch einen Freistellungsauftrag an das Kreditunternehmen vor dem Einzug durch das Finanzamt bewahrt werden.
Anlagebetrag:
Ein Anlagebetrag ist die Summe welcher der Kunde auf einem Tagesgeldkonto anlegen will. Im Falle eines Tagesgeldkontos gibt es keine sogenannte Mindesteinlage. Eine Mindesteinlage ist ein Betrag der von der Bank vertraglich festgeschrieben ist und mindestens auf ein Konto eingezahlt werden muss. Da die auf ein Tagesgeldkonto eingezahlte Summe jederzeit verfügbar ist und es keine Kündigungsfristen gibt, wird keine Mindesteinlage vorausgesetzt. Es können sogar kleinste Beträge eingezahlt werden im Gegensatz zur Festgeld- Festzinsanlage. Festgeld und Festzinsanlagen sind in den meisten Fällen mit einer Mindesteinlage verbunden.
Anlagekonto:
Anlagekonten sind im Gegensatz zur normalen Girokonten lediglich zur Anlage von Vermögen bestimmt. So ist die angelegte Summe nicht täglich verfügbar was z.B. Bargeldverfügungen ausschließt und nur Geldtransfers auf ein vorher festgelegtes Referenzkonto. Tagesgeldkonten zeichnen sich durch die genannten Eigenschaften aus und sind deshalb auch Anlagekonten.
Anlagezeitraum:
Wie dem Namen zu entnehmen ist, ist der Anlagezeitraum die Frist in welcher eine Summe angelegt wird. Tagesgeldkonten haben den Vorteil, dass der Anlagezeitraum für die Kunden flexibel wählbar ist. Im Falle von Festgeld oder Festzinsanlagen wird die Anlagedauer meist im Voraus vertraglich festgelegt und bietet dem Kunden einen festen Zinssatz. Da die Anlage dann jedoch nicht mehr verfügbar ist sollte eine Festgeldanlage wohl überlegt sein.
Direktbank:
Direktbanken bieten dem Kunden diverse Vorteile da sie im Gegensatz zu bekannten Instituten wie z.B. der Sparkasse kein Filialnetz unterhalten und dadurch Kosten einsparen. Service, Kundendienste sowie Kontoführung werden meist komplett online oder per Telefon angeboten. Das garantiert eine schnelle Verfügbarkeit und spart den Gang zur Filiale. Auch deutlich bessere Angebote für den Kunden resultieren aus den eingesparten Kosten seitens der Bank.
Effektiv-Rendite:
Die Effektive-Rendite beschreibt die tatsächliche Rendite von einer Anlage auf z.B. einem Tagesgeldkontos. Tatsächliche Rendite bedeutet, dass auch der hinzukommende Zinseszins und alle Kosten für den Anleger bereits berechnet wurden.
Einlagensicherung:
Durch die staatlich eingeführte Einlagensicherung sind Banken in Deutschland verpflichtet bei Insolvenz dem Anleger eine gewisse Summe garantiert zu erstatten. Der Betrag bzw. die Regelungen variieren je nach Land, in Deutschland werden 90% garantiert jedoch maximal bis zu 20.000€. Einige Kreditinstitute haben ihren Hauptsitz aber im Ausland was für den Kunden bedeuten kann die Einlage komplett zu verlieren. Neben der gesetzlichen Einlagensicherung gibt es auch eine private welche durch Fonds die angelegte Summe sichert. Um dem Kunden die nötige Transparenz zu sichern muss jedoch eine fehlende Einlagensicherung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sichtbar sein.
Einlagensicherungsfonds:
Einlagensicherungsfonds sichern das Vermögen des Kunden im Falle einer Zahlungsunfähigkeit seitens des Kreditinstituts. Hierbei handelt es ich um die so genannte private Einlagensicherung welche von den Banken angeboten wird welche jährlich in die Einlagensicherungsfonds einzahlen je nach Möglichkeit. Durch diese Fonds bieten die Kreditinstitute eine sehr hohe Einlagensicherung an die die staatlich festgelegte Summe von 50.000€ oft deutlich überschreiten. Die meisten Banken bieten eine Sicherung über Fonds an um dem Kunden zusätzliche Sicherheit zu garantieren.
Festgeld:
Eine Festgeldanlage bietet einen meist hohen festgelegten Zinssatz und volle Einlagensicherung zu einer ebenfalls festgeschriebenen Laufzeit. Diese angelegte Summe kann jedoch nicht vor Ablauf der Frist verwendet werden, die Erträge aus dem Zinsgeschäft werden zum Ende der Laufzeit gutgeschrieben. Die Dauer kann „kurzfristig“ sein z.B. 30 Tage jedoch auch ein Jahr betragen.
Freistellungsauftrag für Kapitalerträge:
Ein Freistellungsauftrag für Kapitalerträge kann vom Kunden an das Kreditinstitut gestellt werden um einen Sparerfreibetrag von 801€ zuzüglich der Werbungskostenpauschale von 51€ von der Abgeltungsteuer zu befreien. Verheiratete Paare können diesen Betrag verdoppeln also bis zu 1602€ von der Abgeltungssteuer befreien. Ohne einen vom Kunden erteilten Freistellungsauftrag überweist die zuständige Bank automatisiert 25% des Erlöses zzgl. Der Solidaritäts- und ggf. Kirchensteuer an die Finanzämter.
Geldanlage (kurzfristig):
Eine Geldanlage bei einem Kreditinstitut dient der Vermehrung des vorhandenen Kapitals durch den Ertrag aus dem angebotenen Zinssatz. Eine kurzfristige Geldanlage zeichnet sich durch eine geringe Anlagedauer und flexibler Verfügbarkeit aus. Hinzu kommen sichere Renditen welche zu Tagesgeldkonten, Sparbüchern, Girokonten und Geldmarktfonds angeboten werden. Diese Anlageformen sind für den Kunden sehr sicher.
Geldanlage (langfristig):
Langfristige Geldanlagen sind im Gegensatz zu kurzfristigen bezüglich der Dauer meist vertraglich im Voraus festgelegt. Wie lange eine Geldanlage getätigt werden muss um als langfristig zu gelten ist nicht offiziell festgelegt jedoch gilt in der Regel ein Zeitraum ab 6 Monaten als langfristig. Auch eine geringere Sicherheit muss der Kunde in Kauf nehmen sowie eine sehr eingeschränkte Verfügbarkeit. Diese Risiken werden dem Kunden jedoch durch hohe Zinssätze ausgeglichen.
Inflation:
Man spricht in der Wirtschaft von Inflation, wenn das Preisniveau deutlich ansteigt resultierend durch die Ausweitung der Geldmengen auf dem Finanzmarkt durch die Kreditinstitute. D.h. Produkte des täglichen Gebrauchs kosten deutlich mehr Geld bei gleicher Entlohnung der Arbeitnehmer.
Kapitalerträge:
Kapitalerträge entstehen durch Gewinne aus Dividenden, Wertpapiergeschäften, Investmentfonds und Zinsen aus Anlagegeschäften. Zinserträge aus einer Anlage durch Tagesgeldkonten ist folglich auch ein Kapitalertrag. Das Einkommenssteuergesetz in Deutschland legt sieben Einkunftsarten fest zu welcher auch Kapitalerträge gehören. So muss auf Kapitalerträge auch Einkommenssteuer gezahlt werden, welche seit Anfang 2009 von der Abgeltungssteuer abgelöst wird. Der Sparerfreibetrag, welcher durch einen Freistellungsauftrag eingefordert werden kann beträgt 801€ und wird von der zu entrichtenden Steuer auf den Kapitalertrag abgezogen. Eine Nichtveranlagungsbescheinigung kann einen Kapitalertrag komplett von der Zahlung von Steuern befreien.
Kapitalertragsteuer:
Bis zum Ende des Jahres 2008 wurden die Steuersätze für Kapitalerträge je nach Anlageart festgelegt (Geldanlage per Konto 30%, Dividenden 20%). Seit Anfang 2009 gilt die Abschlagssteuer. Wenn der individuell berechnete Steuersatz unter der Abschlagssteuer liegt kann man den Überschuss per Einkommenssteuererklärung zurückfordern. Unabhängig von der Anlage im In oder Ausland muss die Kapitalertragssteuer gezahlt werden, im Inland die Abschlagssteuer sowie Solidaritätszuschlag bei Einkünften im Ausland nach Angabe dieser in der Einkommenssteuererklärung die Kapitalertragssteuer.
Kontoführungsgebühren:
Wenn sich ein Kunde entschließt eine Geldanlage zu tätigen können seitens des Kreditinstituts Kontoführungsgebühren verlangt werden. Für den Kunden ist es immer ratsam vorher exakt auszurechnen welchen Betrag die Gebühren ausmachen gerade bei längerer Anlagedauer. Ein Kunde der Aktiengeschäfte tätigen will muss sehr aufmerksam darauf achten wie die Gebühren ausfallen. Meistens muss das Depot sowie der An und Verkauf von Aktien. Im Falle von Festgeld, Tagesgeld und Spareinlagen sind im Regelfall keine Gebühren festgelegt. Viele Anbieter bieten zur Kundenwerbung auch kostenfreie Girokonten an.
Kündigungsfrist:
Die Kündigungsfrist im Falle von Geldanlagen ist der Zeitraum an welchen sich der Kunde halten muss wenn er das Vertragsverhältnis vorzeitig beenden will. Oft wird z.B. bei Festgeldkonten eine automatische Verlängerung im Vertrag festgeschrieben wenn der Kunde nicht in der vorgegebenen Frist von der Kündigung Gebrauch macht. Diese automatische Verlängerung ist für den Kunden selten Vorteilhaft da das Vermögen nicht nur weiterhin nicht verfügbar ist sondern auch der Zinssatz gilt der zum Beginn des Vertragsverhältnisses festgelegt wurde. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 3 Monate, einige Kreditinstitute bieten jedoch auch einen früheren Zugriff auf das Vermögen gegen eine Ausgleichszahlung in Form von Vorschusszinsen an. Tagesgeldkonten zeichnen sich dadurch aus, dass sie jederzeit verfügbar sind und meist keine Kündigungsfristen vorsehen.
Mindesteinlage:
Einige Banken legen bei der Eröffnung eines Tagesgeldkontos eine Mindesteinlage fest der vom Kunden garantiert auf dem Konto gelassen werden muss. Für den Kunden ist dies ein Nachteil da er weniger flexibel mit dem Vermögen umgehen kann, in vielen seltenen Fällen wird auch eine Maximaleinlage festgelegt welche einen maximal Betrag auf dem Konto vorschreibt. Oft werden statt Mindesteinlagen Variierungen im Zinssatz von den Banken vorgeschrieben wie z.B. bei höherer Einlage niedrigere Zinsen. Dies kann vom Kunden jedoch leicht umgangen werden durch eine Vielzahl von Konten was zwar einen höheren Verwaltungsaufwand verlangt jedoch auch deutlich höhere Zinsen bietet.
Maximaleinlage:
Eine Maximaleinlage ist eine vom Kreditinstitut festgelegte maximale Summe die auf einem z.B. Tagesgeldkonto angelegt werden darf. Das heißt, dass der Kunde nur eine Gewisse Summe zum angebotenen Zinssatz anlegen kann.
Rendite:
Wenn sich ein Kunde entschließt Geld anzulegen gibt es neben der Rendite der Geldanlage noch andere Kriterien von Interesse. So muss der Kunde entscheiden worauf er am meisten Wert legt also nimmt der Kunde eine geringe Rendite im Austausch mit z.B. mehr Sicherheit, niedrigerem Risiko oder Verfügbarkeit in Kauf. So bieten Aktiengeschäfte hohe Renditen sind aber auch mit hohem Risiko verbunden da je nach Lage des Marktes das angelegte Kapital auch verringert werden kann. Dieses Risiko kann durch Investmentfonds verringert werden. Wenn der Kunde jedoch eine Anlage zur Sicherung der Zukunft also z.B. Altersvorsorge oder Ausbildung vornehmen will sollte er geringere Renditen mit hoher Sicherheit verbunden mit Festgeldkonten oder Sparvorschlägen der jeweiligen Bank wählen.
Referenzkonto:
Ein Referenzkonto wird meist aber nicht zwingend simultan mit einem Tagesgeldkonto eröffnet. Da es nicht möglich ist von einem Tagesgeldkonto Überweisungen zu tätigen ist da Referenzkonto nötig um das Geld auf dieses zu transferieren. So ist das Vermögen auf einem Tagesgeldkonto jederzeit verfügbar jedoch mit einer zeitlichen Verzögerung durch den Transfer auf das Referenzkonto. Durch das meist angebotene Online-Banking ist kann dieser Vorgang auch beschleunigt werden.
Sparerfreibetrag:
Der Sparerfreibetrag ist Teil der steuerlichen Verrechnung von Kapitalerträgen. Bis 2008 wurde dieser Sparerfreibetrag einschließlich der Werbungskosten von der Steuer abgezogen. Werbungskosten von 51€ und Sparerfreibetrag von 750€ betragen zusammen 801€. Für Ehepaare ist der Betrag 1602€ und kann auch ohne detaillierte Nachweise abgesetzt werden. Der Kunde musste aber bisher einen Freistellungsauftrag einreichen um zu verhindern, dass die Bank die Steuern eigenständig zurückhielt.
Tagesgeld:
Als Tagesgeld bezeichnet man einerseits normale Tagesgeldkonten in Kurzform sowie auch kurzfristige Kredite die von Kreditinstituten angeboten werden. Tagesgeld ist Teil des Finanzmarktes und private Anleger sind durch Geldmarktfonds involviert. Der Vorteil für den Anleger sind hohe Sicherheit und besonders für kurze Anlegungszeiträume geeignet. Die Erträge aus diesen Anlagen können durch die Erhebung von Gebühren durch die Kreditinstitute geschmälert werden. Der Markt für Anlagen und Kredite über einen längeren Zeitraum ist der Kapitalmarkt, welcher mit dem Geldmarkt den Kreditmarkt bildet.
Zinseszins:
Der Zinseszins entsteht durch die Anlage von Vermögen zu einem bestimmten Zinssatz. Wenn der Ertrag aus den Zinsen auf das angelegte Vermögen zugerechnet wird entsteht durch das neue Kapital ein erneuter Zinsertrag welcher der Zinseszins ist. Die Verzinsung von Tagesgeld variiert je nach Bank und kann quartalsweise aber auch jährlich abgerechnet werden. Dem Anleger bieten sich die größten Vorteile bei geringen Abrechnungszeiträumen. So wird deutlich das die Verzinsungsintervalle ähnlich wichtig sind wie der generelle Zinssatz.
Zinsgutschrift:
Eine Zinsgutschrift kann von der Bank bei welcher der Anleger ein Tagesgeldkonto eröffnet hat in verschiedenen vorher vereinbarten Intervallen getätigt werden. Dies bedeutet, dass die Erträge aus dem angelegten Vermögen je nach Intervall der Zinsgutschrift wie z.B. monatlich schneller verfügbar sind. Auf Tagesgeldkonten werden die Zinsen von den meisten Banken vierteljährlich ausgeschüttet, andere Banken nutzen jedoch auch monatliche (positiv) oder jährliche Zinsgutschriften.
